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COmputer gekauft was mit garantie
Discussion on COmputer gekauft was mit garantie within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
01/06/2014, 16:46
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2008
Posts: 1,610
Received Thanks: 53
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COmputer gekauft was mit garantie
Ich habe mir am 30.4.2012 einen pc gekauft, jedoch habe ich seit geraumer zeit
probleme bezüglich monitor / graka
laut google such ergebnisse , liegt mein probleme an der graka
problem -> wenn ich des längerem abwesend bin und mein pc
an ist , schaltet er sich in den ruhe bzw standby / sleep modus
was ja schön und gut ist! energie muss und sollte man sparen ^^'
jedoch wenn ich mich wieder an den pc begebe schaltet sich der monitor nicht mehr vom standby in den aktiv modus ....
wie gesgat laut der google suche , soll sich dieses problem auf meine graka
beziehen...
jetzt habe ich den hersteller kontaktiert und folgendes als antwort bekommen
Quote:
leider muss ich dir mitteilen, dass du das Gerät im Frühjahr 2012 ohne Garantie erworben hast, so dass eine eventuelle Reparatur nur kostenpflichtig durchgeführt werden kann.
Möglicherweise gibt es bei dir aber auch keine defekte Hardware. Das beschriebene Verhalten kann auch fehlerhafte Software, z.B. Treiber, oder Einstellungen verursacht werden.
Falls du in der letzten Zeit ein Update deines Grafiktreibers installiert hast, sieh bitte nach, ob Nvidia einen aktualisierten bzw. korrigerten Treiber bereitstellt oder installiere die letzte funktionierende Version erneut.
Alternativ bzw. zusätzlich kannst du mit Hilfe des Programms Powercfg eine Prüfung der angeschlossenen Geräte und deiner Energieeinstellungen vornehmen, um Hinweise auf die Ursache des vorliegenden Problems zu erhalten.
1. Klicke auf "Start" -> "Alle Programme" -> "Zubehör" und dort dann mit der rechten Maustaste auf "Eingabeaufforderung". In dem Menü, das sich hierdurch geöffnet hat, klickst du bitte auf "Als Administrator ausführen".
2. In dem Fenster, das sich nun geöffnet hat, gibst du bitte folgendes ein (ohne Anführungszeichen): "powercfg.exe -ENERGY".
Bitte benutze den Computer während der Prüfung nicht, sie dauert etwa eine Minute. Im Anschluss siehst du eine Kurzstatistik und einen Hinweis auf den vollständigen Report (In der Form: C:\Users\[Dein Benutzername]\energy-report.html). Hier wirst du sicher Hinweise auf die Ursache des Problems finden.
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im groben und ganzen ist jetzt eig meine frage ,
wieso zum teufel sollte ich erwähnen , danke nein ich will keine garantie ..
oder dürfen die so etwas sagen? ich meine mal gehört zu haben
das es gesetzlich ist elektroartikel wie meinen pc , garantie zu gewährleisten
... ich weiß es leider selber nicht so genau.. würde da bitte mal in den dingen um etwas rat fragen!! ^^
danke im vorraus
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01/06/2014, 16:49
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#2
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elite*gold: 6
Join Date: Nov 2007
Posts: 324
Received Thanks: 44
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Garantie ? Wikipedia Gewährleistung ? Wikipedia
Wenn im angebot keine Garantie enthalten war hasst du nur die Gewährleistung.
Jetzt bist du aber nach 6 Monaten in der Beweispflicht, das der Defekt schon beim Händler, also vor dem Kauf volag oder nicht durch dich verursacht wurde
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01/06/2014, 16:52
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#3
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elite*gold: 74
Join Date: Jul 2010
Posts: 13,408
Received Thanks: 3,943
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a) Dein Händler redet dich mit "du" an? In welcher Klitsche haste das Ding denn gekauft?
b) Du bist Endverbraucher, du kannst nichts ohne Garantie oder Gewährleistung erwerben.
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01/06/2014, 16:54
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#4
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elite*gold: 6
Join Date: Nov 2007
Posts: 324
Received Thanks: 44
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Quote:
Originally Posted by .StarSplash
a) Dein Händler redet dich mit "du" an? In welcher Klitsche haste das Ding denn gekauft?
b) Du bist Endverbraucher, du kannst nichts ohne Garantie oder Gewährleistung erwerben.
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Man kann sehr wohl etwas ohne Garantie erwerben.
Viele haben sich ja auch gewundert das Apple bei den Iphone´s nur 1 Jahr Garantie gegeben hat.
Die Gewährleistung ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
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01/06/2014, 16:55
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: May 2012
Posts: 103
Received Thanks: 13
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Quote:
Sie haben beim Elektrohändler einen Fernseher erworben und dieser funktioniert kurz nach dem Kauf nicht mehr. Im Geschäft wollen Sie dann den Umtausch oder eine Reparatur. Das fällt unter die gesetzlich verankerte Gewährleistungspflicht. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage der Händler oder Hersteller und bezieht sich meist auf die Funktionsfähigkeit einer Ware.
Dauer der Gewährleistung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar festgelegt, dass die Gewährleistungspflicht in der Regel nach 24 Monaten verjährt. Kaufen Sie gebrauchte Waren, kann diese Pflicht auf zwölf Monate verkürzt werden. Das muss im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden.
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01/06/2014, 17:12
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2008
Posts: 1,610
Received Thanks: 53
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k gut , wie soll ich dann im enteffeckt vorgehen?
ich meine mein problem kann sich ja nur durch "verschleis" oder falsche installation bzw einstellung wiederspiegeln ... kennt ihr euch da dann iwie aus?
und bezüglich garantie , versteh ich das mit dem satz richtig?
die garantie ist gesetzlich! oder ist nur gesetzlich wenn der hersteller sie auch bietet?
nachweisen kann ich garantie natürlich nicht .... ist halt auch schon fast! 2 jahre her
Quote:
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
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lieferschein bzw rechnung sind halt noch vorhanden , grade gefunden ... kann leider nichts bezüglich garantie finden auch nicht auf der rückseite wo alles in größe 2 oder so geschrieben ist ...
und zu deiner frage starplash
Quote:
Originally Posted by .StarSplash
a) Dein Händler redet dich mit "du" an? In welcher Klitsche haste das Ding denn gekauft?
b) Du bist Endverbraucher, du kannst nichts ohne Garantie oder Gewährleistung erwerben.
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es ist csl-computer.com , im internet habe ich heute vieles negatives gelesen ...
hab mich mit der seite damals auch nur eingelassen , da ein ehemaliger bundeswehr kamerad mich drauf hingewissen hatte und sie mir empfohlen hatte ..
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01/06/2014, 19:34
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#7
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2013
Posts: 231
Received Thanks: 55
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BGB § 437
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Kannst du nachweißen das der Mangel von anfang an vorhanden war?
12 Monate Garantie sind soweit ich weiß pflicht?
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01/06/2014, 21:23
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#8
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2013
Posts: 142
Received Thanks: 29
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Bei gebrauchten Artikeln gilt 1 Jahr Gewährleistung und bei neuen Artikeln 2 Jahre Gewährleistung, egal ob dir der Verkäufer gesagt hat, dass du nur 1 Jahr oder gar keine Garantie haben wirst.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben!
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01/06/2014, 21:39
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#9
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elite*gold: 74
Join Date: Jul 2010
Posts: 13,408
Received Thanks: 3,943
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Grundsätzlich ist erstmal davon auszugehen, dass es sich um ne falsche Einstellung handelt, es wird also kein Ding der Unmöglichkeit sein, das mit ein paar Handgriffen wieder zu beheben.
Allerdings würde ich mich in einer Supportfrage niemals auf ein "du" einlassen. Weichst du vom förmlichen Sie zurück wirst du viel eher abgewimmelt
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01/06/2014, 23:33
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#10
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elite*gold: 1003
Join Date: Dec 2010
Posts: 2,028
Received Thanks: 846
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Unhöflich, dass sie dich duzen.
Quote:
Originally Posted by Estome
k gut , wie soll ich dann im enteffeckt vorgehen?
ich meine mein problem kann sich ja nur durch "verschleis" oder falsche installation bzw einstellung wiederspiegeln ... kennt ihr euch da dann iwie aus?
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Bei Verschleiß tritt nicht die Gewährleistung in Kraft.
Quote:
Originally Posted by Estome
und bezüglich garantie , versteh ich das mit dem satz richtig?
die garantie ist gesetzlich! oder ist nur gesetzlich wenn der hersteller sie auch bietet?
nachweisen kann ich garantie natürlich nicht .... ist halt auch schon fast! 2 jahre her
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Wenn du auf die Garantie verzichtet hast, kannst du sie nicht in Anspruch nehmen. Wie bereits erläutert wurde, ist diese nicht verpflichtend.
Quote:
Originally Posted by Estome
und zu deiner frage starplash
es ist csl-computer.com , im internet habe ich heute vieles negatives gelesen ...
hab mich mit der seite damals auch nur eingelassen , da ein ehemaliger bundeswehr kamerad mich drauf hingewissen hatte und sie mir empfohlen hatte ..
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An deiner Stelle würde ich in Zukunft zum Telefon greifen, sofern es wie in diesem Fall möglich ist.
Nach meinem Kenntnisstand ist es wirklich so, dass du nach einem halben Jahr dazu in der Pflicht bist, ein Fremdverschulden nachweisen zu können. Somit hast du voraussichtlich keine guten Aussichten.
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01/07/2014, 22:07
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2014
Posts: 47
Received Thanks: 0
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Normalerweise 1 Jahr Garantie 2 Jahre Gewärleistung manche Hersteller wie Asus geben auf manchen Produkten auch 2 Jahre Garantie, es kommt allerdings auf das Produkt an.
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