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Originally Posted by ElR0NiX
Hey Leute.
Bin beim Surfen im Internet auf diese grünen Laserpointer gestoßen.
Mega hell, schweinige Reichweite. Jetzt wollte ich natürlich son Ding haben. Hab den Freund meiner Mum gefragt, da der n Ebayer is, ob er mir nen Laserpointer kauft. Er war gleich strikt dagegen. Jez weiß ich halt nich wie ich sonst an dieses Teil kommen kann. Könnte mir da einer von Euch son Teil kaufen und mir schicken? Die Sache mit dem Geld würde ich über Paysafecard oder so regeln...
Wär echt geil wenn mir da jemand helfen könnte
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Stand: März 2011. Alle Angaben ohne Gewähr, keine rechtliche Garantie, ausdrücklicher Haftungsausschluss. Irrtümer vorbehalten.
In diesem Tipp möchte ich die aktuelle Rechtslage zu Laserpointern in Deutschland darstellen (Bestellung, Betrieb und deren mögliche Folgen).
1. Grundsätzliche Legalität
Ein Laser / Laserpointer...
fällt unter das Waffenschutzgesetz, wenn er eine Vorrichtung besitzt, um an eine Waffe angeschraubt oder angebracht zu werden. Auch Universalhalterungen können als eine solche Vorrichtung angesehen werden.
fällt nicht unter das Waffenschutzgesetz, wenn er keine solche Vorrichtung hat.
Wenn er nicht unter das Waffenschutzgesetz fällt, ist der Besitz legal, egal welche Stärke.
2. Verkauf, Kauf und Import
Innerhalb Deutschlands dürfen Laser mit mehr als 5 mW (Klassen IIIb und IV) nicht frei verkauft werden. Der Kauf (am besten außerhalb der EU) ist jedoch legal, der Import ebenfalls. Eine Bestellung z.B. aus Shanghai oder den USA ist somit problemlos möglich.
Interessant wird es erst dann, wenn der Laser den Zoll passiert, denn dieser sieht Laser natürlich nicht gerne in Deutschland. Entdeckt der Zoll der Laser, werden folgende Schritte eingeleitet:
Der Käufer bekommt einen Brief, in dem ihm mitgeteilt wird, er solle sich mit Rechnung / Beleg beim Zoll einfinden, um die Ware zu begutachten.
Das Paket wird geöffnet und die Ware inspiziert und ausgiebig getestet.
Fehlt das CE-Zeichen und/oder die Laserwarnung nach europäischer Norm, ist der Import nicht gestattet. Der Laser wird vernichtet, das Geld ist verloren.
Der Zoll entscheidet, ob der Käufer in der Lage ist, die Ware korrekt zu bedienen und ob dabei die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden können. Dort gibt es drei Möglichkeiten:
Der Käufer wird als nicht geeignet empfunden. Der Laser wird dann vernichtet, das Geld ist verloren, rechtliche Konsequenzen folgen nicht. Dies ist der häufigste Fall.
Der Käufer wird als geeignet empfunden. Er darf den Laser behalten, muss ihn aber wahrscheinlich bei der Polizei anmelden. Dieser Fall ist äußerst selten.
Der Käufer wird als unsicher gekennzeichnet. Der Zoll bestimmt, dass die zuständige Kreisaufsichtsbehörde über den Fall entscheidet.
3. Betrieb und mögliche rechtliche Folgen
Ab 5 mW dürfen Laser / Laserpointer nicht in der Öffentlichkeit betrieben werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Laser vernichtet, rechtliche Konsequenzen folgen meist nicht. Unter 5 mW ist der Betrieb in der Öffentlichkeit erlaubt. Privater Betrieb ist immer gestattet, solange niemand unmittelbar gefährdet wird.
Wird mit einem Laser mit mehr als 1 mW jemand verletzt oder geschädigt, etwa durch ein versehentliches Streifen des Auges mit verbundenen Sehschäden, kann der Geschädigte den Verursacher auf Zivilebene wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger schwerer Körperverletzung, je nach Schwere des Falls, verklagen. Der Laser wird in jedem Fall vernichtet, Schadensersatz / Schmerzensgeld ist die geringste Konsequenz.
Leuchtet der Betreiber auf ein Flugzeug oder Auto, egal, ob vorsätzlich oder nicht, egal, ob mit Folgen oder nicht, kann er zusätzlich vom Staatsanwalt wegen gefährlichen (eventuell auch fahrlässigen) Eingriffs in den (Luft-)Verkehr verklagt werden. Der Laser wird in jedem Fall vernichtet, empfindliche Geldbußen sind die geringste Konsequenz. Meist wird aber auf Freiheitsstrafe geurteilt.
Das Argument, der Pilot könne nicht feststellen, wo der Strahl herkomme, ist nicht anwendbar, da in aktuellen Flugzeugen Sensoren eingebaut sind, die den Ursprungsort exakt berechnen können.
Wird durch einen starken Laser ein Brand hervorgerufen, lautet das Urteil meist auf fahrlässige Brandstiftung, empfindliche Geldbußen sind die geringste Konsequenz. Der Laser wird in jedem Fall vernichtet.
Gut, das war's von der Rechtslage in Deutschland zu Laser(pointer)n. Jedoch möchte ich auch noch eine Warnung aussprechen. Der Zoll ist nämlich nicht umsonst so misstrauisch, wenn es um Laser geht, denn diese sind leicht zu missbrauchen.
Laser erzeugen kein normales Licht, sondern gebündelte, hochenergetische Lichtstrahlung, die sich auch über Kilometer nicht bemerkenswert auffächert oder abschwächt. Laser sind hochgefährlich für die Augen und können auch für die Haut heikel werden. Denken Sie an mögliche gesundheitliche (Spät-)Folgen der Strahlung für Sie und andere: Kaufen Sie nur einen Laser mit mehr als 1 mW, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie damit korrekt und verantwortungsvoll umgehen können und werden. Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie einen Laser / Laserpointer kaufen.