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Originally Posted by GermanusVenatus
Derjenige hat jetzt einfach eine e-mail hinterher geschickt. Hoffentlich wird das erstmal reichen.
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Nein das reicht nicht, und eine Strafanzeige wird auch nicht zurückgenommen.
Er wird eine Vorladung bekommen, wenn er dann sagt das die Sache geklärt ist gibt es 2 Optionen.
Es wird als ein Öffentlich Interessiertes Delikt gesehen und weiter verfolgt.
(Ohne Mitwirkung von dem, der die Anzeige erstellt hat )
Oder es wird als Öffentliche Uninteressantes Delikt eingestuft, und es wird beiseite geschoben.
Nur weil er die Anzeige zurücknimmt, heißt es nicht das die Polizei keine weiteren nachforschungen anstellt
Das entscheidet die Statsanwaltschaft.