Hallo,
ich habe mir vor ca einem Monat einen Diablo 3 Account gekauft. Habe zum Kauf keinen Key oder Personalausweis bekommen, lediglich nur Login, PW und geheime Antwort.
Nun habe ich den Account vor ca 2 Wochen auf Ebay verkauft, weil ich kein Interesse mehr am Spiel gefunden habe. Heute schrieb mich der Käufer an, dass der Account nicht mehr funktioniert. Er hat natürlich direkt mich beschuldigt und mit Anzeige usw gedroht. Habe ihm geschrieben das ich nicht der Erstbesitzer war und ich nicht mal die nötigen Daten zu gehabt hätte den Account zurück zu holen.
Habe ihn meiner Auktion natürlich auch geschrieben das ich für keine Garantie und Gewährleistung aufkomme...
Das stand in meiner Auktion:
Allgemeine Informationen und Rechtliches (bitte vorm Bieten lesen):
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment. Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei.
Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten.
Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebots.Hinweise: Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie eMail, Kontodaten usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern. Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben Sie Ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft.
Nun ist meine Frage kann ich dafür irgendwie bestraft werden? Bitte um schnelle Hilfe.
MfG