Lass dir nicht so einen Scheiß erzählen.
Auch bei Skypehandel kannst du gegen die Person vorgehen.
Übers EPVP System Handeln hat nur einen Faktor mehr: Nen Account kann gebannt werden.
Lediglich bei E-Gold Handel kann mehr gemacht werden.
Für die straf- und zivilrechtlichen Schritte kann epvp auch nicht mehr tun, als die IP an die KriPo herauszugeben, jenes Skype genauso macht.
Nächsten Monat sehe ich einen solchen Kandidaten vor Gericht wieder.
(Kein Handel übers EPVP System)
Meine vorgelegten Beweise waren Skypeverläufe und eine deutsche Bankverbindung
Es ist wichtig, die Strafanzeige so früh wie möglich zu erstatten.