In der Tat ist es aber so, dass es ohne Copyright-Hinweis einem geistigen Eigentum unterliegt und dann darf es das eben nicht. Dafür allerdings muss es gewissen Anforderungen entsprechen. In Wahrheit bringt ihnen der Copyright-Hinweis nämlich soziemlich gar nichts, sofern das Projekt keine Routine-Arbeit ist, es etwas Einzigartiges besitzt und nicht minderwertig ist. Ein "say hello"-Script kann z. B. nicht urheberrechtlich geschützt werden. Sollten die beiden es einfach mal so aus Spaß und am Üben gescripted und auf den Webspace abgelegt haben, so werden sie vor Gericht keine Chancen haben.
Ich bin kein Jurist und komischerweise weiß ich's doch besser. Falls du mir nicht glaubst, dann schau dir mal den Beschluss des Landsgerichts Düsseldorf Ende 2011 an (Beschluss vom 31.05.2011 – Az.: 12 O 254/11)
Liebe Grüße erstmal von mir und ich hoffe, dass ich den Misstand beseitigen konnte