Solange sich die Minderjährige Person unauffällig verhält, sprich die Rechnungen zum gegebenen Termin überweißt und auch sonnst keinen Ärger verursacht passiert überhaupt nichts.
Dazu kommt noch dass solche Unternehmen die Ausweise nicht an irgendwelchen Ämtern überprüfen, die Ämter dürfen nämlich keine Auskunft dazu ausgeben.
Aber du hast recht, wen irgendwas schiefgeht "kann" man wegen Urkundenfälschung angeklagt werden.
Wobei, wen das aufkommt, sich die Eltern mit den Betreiber in verbindung setzen und die ausstehenden Kosten bezahlt wurden passiert dabei auch nichts da der kleine meißt ja noch nicht Strafmündig ist undsomit würde das ganze maximal unter "vortäuschen einer Straftat" enden ;-)
Grüße Wolf
<- Original
<- Bearbeitet
Beides sind Musterausweise, also keine Originalen. Würde jemand den unterschied bemerken?
Wie lange hab ich dazu jetzt gebraucht? 5 Minuten.
Jeder Bimbo der will kann sich dass auch selbst machen =)