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[Habe]Fragen [Biete] 5 E*Gold

Discussion on [Habe]Fragen [Biete] 5 E*Gold within the elite*gold Trading forum part of the The Black Market category.

Closed Thread
 
Old   #1
 
^.electric.^'s Avatar
 
elite*gold: 0
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[Habe]Fragen [Biete] 5 E*Gold

Natürlich nur wenn ihr sie mir beantwortet.

Also ist es legal wenn man seinem Mitschüler Geld leiht z.B 1 € leiht und pro Tag 5% Zinsen verlagt?
Nur volle Beantwortung wird vergütet und wer als erstes ist.Zu "vollen" Beantwortung gehören Beweise wie z.B Auszüge aus dem BGB.
^.electric.^ is offline  
Old 01/05/2012, 18:51   #2 Trade Status: Unverified(?)
 
OX | y3's Avatar
 
elite*gold: 0
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Quote:
Originally Posted by ^.electric.^ View Post
Natürlich nur wenn ihr sie mir beantwortet.

Also ist es legal wenn man seinem Mitschüler Geld leiht z.B 1 € leiht und pro Tag 5% Zinsen verlagt?
Nur volle Beantwortung wird vergütet und wer als erstes ist.Zu "vollen" Beantwortung gehören Beweise wie z.B Auszüge aus dem BGB.
kommt drauf an wenn du einen Gewinn von über 400€ machst dann must du es als Gewerbe anmelden ansonnsten ist es legal
Edit:
Quote:
Mit der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der IHK (nach § 2 IHKG). Diese Pflichtmitgliedschaft ist für kleine Betriebe kostenlos oder sehr preiswert. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich aus einem Grundbetrag und einer Umlage, die von der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer abhängig ist. Kleinunternehmen sind beitragsbefreit (siehe § 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG), wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Gewinn pro Jahr 5200 Euro nicht übersteigt.

Nach Anmeldung Ihres Gewerbebetriebs erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem allgemeine Angaben zur Person, zum Wohnort und zur Art der Tätigkeit zu machen sind. Außerdem werden folgende Themen abgefragt:

Art der Gewinnermittlung
Bei einem kleinen Gewerbebetrieb (bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro jährlich) ist meistens die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EüR) angebracht. Bei höheren Gewinnen, bzw. bei Umsätzen oberhalb von 500.000 Euro, besteht kaufmännische Buchführungspflicht
Betriebskapital
Dies ist nur relevant, wenn das Gewerbeunternehmen gleich mit einem großen Warenbestand startet. Ansonsten können Sie die Frage streichen
Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr
Begriffe: Umsatz = Einnahmen; Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben
Bei einer hohen voraussichtlichen Gewinneinschätzung wird das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festlegen. Bedingt durch die Möglichkeiten der Bildung von Sonderabschreibungen und anderen steuerlichen Instrumenten lässt sich womöglich aus Vorsichtsgründen zunächst ein Gewinn von 0,00 Euro erklären
Besteuerung als Kleinunternehmer
Wer bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen unterschreitet, gilt als Kleinunternehmer. Steuerrechtlich gehört dazu, wer nicht mehr Umsatz als 17.500 Euro (brutto) jährlich erzielt. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer-Pflicht befreit. Insgesamt haben sie einen geringeren bürokratischen Aufwand
Art der Umsatzbesteuerung (Ist- oder Soll-Versteuerung)
Wer sich für die Ist-Versteuerung (§ 20 UstG) entscheidet, muss Umsatzsteuerbeträge erst dann abführen, wenn die zugehörigen Rechnungsbeträge auch wirklich gezahlt wurden. Hier ist eine Vorfinanzierung nicht nötig wie bei der Soll-Besteuerung, bei der die Einnahmen bereits beim Termin der Rechnungsstellung versteuert werden. Die Ist-Besteuerung ist in kleinen Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 250.000 Euro zulässig
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
Sie wird gebraucht für Transaktionen zwischen dem Gewerbebetrieb und Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
Geplante Einstellung von Mitarbeitern

Aufgrund der gemachten Angaben vergibt das Finanzamt dann eine neue Steuernummer für die Einkommensteuer. Falls die Gewerbetätigkeit nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, wird auch eine Umsatzsteuernummer vergeben. Die Einkommensteuernummer sowie die USt-ID müssen im Kopf von Briefen, auf Rechnungsformularen und auf Webseiten angegeben werden. Gewerbetreibende sind verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) und eine Umsatzsteuererklärung auszufüllen.
Quelle:


Du kannst auch 300% Pro tag verlangen der Zins ist egal solange er einwilligt Schriftlich ist immer besser
OX | y3 is offline  
Old 01/05/2012, 18:51   #3 Trade Status: Unverified(?)
 
tolio's Avatar
 
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wer beide sich im vollen bewusstsein im klaren sind wärend sie diesen mündlichen vertrag miteinander abschließen, warum nicht.
Jedoch ist eine juristische verfolgung von "er hat gesagt er gibt mir jeden tag 5% zinsen" seh schwer...
tolio is offline  
Old 01/05/2012, 18:55   #4
 
^.electric.^'s Avatar
 
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Ihr braucht noch BGB Beweise mal gucken wer die als erstes hat.
^.electric.^ is offline  
Old 01/05/2012, 18:56   #5 Trade Status: Unverified(?)
 
elite*gold: 8
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Hey hab was gutes darüber gefunden:

Quote:
Einem Freund, Verwandten oder Lebensgefährten steht man auch in Notsituationen bei und in den allermeisten Fällen geht ein solcher “Geldverleih” auch gut. Die Fälle, in denen es nicht gut geht landen allerdings dann nicht selten bei einem Anwalt und dieser muß seinen Mandanten dann darüber aufklären, dass die Sache nicht so einfach wird, wie es der Mandant vielleicht vermutet.

1. Rechtliches vorweg

Das Verleihen von Geld ist eigentlich rechtlich gesehen kein Verleihen, sondern die Vergabe eines Darlehens. Der Unterschied zwischen einem Darlehen und einer Leihe ist juristische gesehen einfach

bei einer Leihe wird ein bestimmter Gegenstand kostenlos überlassen und genau dieser Gegenstand muß auch zurückgegeben werden (§ 598 BGB)
ein Darlehen liegt vor, wenn etwas (ggfs. kostenpflichtig) überlassen wird und der Darlehensnehmer Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückgeben muß. Für Geld findet sich das etwas weniger verklausuliert in § 488 BGB.

Ein Darlehen zwischen Privatpersonen kann dabei kostenlos geschlossen werden. Zwischen Unternehmern und Verbrauchern hingegen greifen besondere Formvorschriften zum Schutze des Verbrauchers, auf die aber hier nicht eingegangen werden braucht.

2. Die typischen Schwierigkeiten

Das Darlehen zwischen Bekannten und Verwandten beruht meist auf Vertrauen, was juristische sehr gefährlich ist. Beide Parteien gehen davon aus, dass “in diesem Fall ja wohl nichts schriftliches abgeschlossen werden muß”. Die Vorlage eines Vertrages wird von beiden als Unterstellung mangelnden Vertrauens angesehen und daher - mitunter bereits mit Bauchschmerzen - unterlassen. Das führt zu folgenden Problemen

Es wird behauptet, dass nie Geld übergeben wurde
Es wird behauptet, dass eine Schenkung und kein Darlehen vorliegt
die Höhe und die Rückzahlungszeitpunkte sind unklar.

Problematisch ist, dass derjenige, der das Geld gibt den Beweis erbringen muß, dass er einen bestimmten Betrag an den anderen ausgezahlt hat und vereinbart war, dass dieser den Betrag zurückzahlt.

Da solche Übergaben meist unter 4 Augen stattfinden ist ein Beweis über Zeugen meist nicht möglich. Meist stehen allenfalls Zeugen zur Verfügung die bestätigen “das er Geld haben wollte und ihm das auch gegeben worden sein soll”. Dies wissen die Zeugen meist nur aus Gesprächen mit anderen oder - noch schlimmer - sie wissen noch nicht mal mehr warum sie es wissen. Eine solche Zeugenaussage hat wenig Beweiswert. Den die Absichtserklärung reicht nicht aus um das Darlehen nachzuweisen. Mitunter ist auch eine Zeuge vorhanden, der bestätigen kann, dass Geld übergeben wurde. Aber wieviel es war kann er auch nicht aus eigener Anschauung sagen. Auch hier wird es schwierig die komplette Summe zu beweisen. Auch ein Kontoauszug, nach dem vorher von dem Geldgeber der Betrag in dieser Höhe abgehoben wurde belegt nicht, dass dieser auch tatsächlich an den Geldempfänger übergeben wurde.

3. Mögliche Abhilfen

Wenn man vermutet, dass die Gegenseite bestreitet, dass sie das Geld bekommen hat, eine schriftliche Vereinbarung aber nicht vorhanden ist, dann sollte man zunächst überlegen, ob man, bevor man diesen Betrag tatsächlich zurückfordert, nicht bereits einige Beweise schaffen kann.

Mitunter rührt die Weigerung daher, dass derjenige weiß, dass er das Geld momentan nicht zurückzahlen kann. Er stimmt aber evt. einer Vereinbarung zu, nach der der Geldbetrag im nächsten Jahr zu verzinsen ist, weil er dann die Rückzahlung in weiter Ferne sieht. Oder man spricht mit Freunden zwanglos über die damalige Situation und flechtet in das Gespräch etwas ein wie “gut das ich damals noch die 4.000 € über hatte, die ich dir leihen konnte, so ist das alles noch mal gutgegangen.” Vielleicht läßt er sich dann vor Freunden dazu hinreißen, die damalige Leihe zu bestätigen.

Solange das Verhältnis noch gut ist kann auch die Unterzeichnung eines Vertrages, der das Darlehen nachträglich festhält, versucht werden.

4. Sicher ist sicher

Am besten ist es aber von vorne herein Klarheiten zu schaffen.

a) Vertrag

Ist es noch nicht zur Geldübergabe gekommen sollte man sich nicht zu schade sein die Geldübergabe von der Unterzeichnung eines Vertrages abhängig zu machen, wenn eine bestimmte Geldsumme überschritten wurde.

Dieser kann relativ einfach gestrickt sein:

Hiermit bestätigt Herr Karl Heinz von Herrn Christian Müller ein Darlehen über 5.000 € erhalten zu haben. Der Betrag wurde am 15.04.2008 durch Herrn Christian Müller ausgezahlt.

Ort, Datum

Christian Müller Karl Heinz

Wem das Wort Darlehen zu formell klingt der kann auch einfach schreiben, das Karl bestätigt, dass Christian ihm 5.000 € geliehen hat und dieser das Geld bereits erhalten hat. Wichtig ist es nur, nicht nur die Absicht, dass Geld zu verleihen festzuhalten, sondern auch die Auszahlung des Geldes. Damit kann später ein Streit vermieden werden.

Eigentlich sollte ein Freund nichts dagegen haben, dass jemand, der ihm Geld leiht, dass auch noch einmal schriftlich fixiert. Einwände, dass das aufgrund der Freundschaft nicht notwendig ist, sollte man mit einem Satz wie “Gerade deswegen ist es nötig. ich möchte nicht, dass unsere Freundschaft irgendwann mal darunter leidet, dass wir uns über den genauen Betrag streiten” umkehren.

b) Überweisung

Läßt sich ein schriftlicher Vertrag aber nicht erreichen, dann sollte man zumindest das Geld überweisen. Hierbei kann man in der Betreffzeile wunderbar deutlich machen, warum man das Geld überweist.

Ein einfaches “Darlehen”in der Betreffzeile kann hier bereits deutlich machen, dass man das Geld später zurück haben möchte. Zudem kann man durch den Beleg die Zahlung des Geldes und die Höhe belegen.

c) Zeugen

Ist auch dies nicht möglich, kann man das Geld entweder direkt durch Dritte übergeben lassen und diesen einen bestimmten Text aufsagen lassen, etwa “Hier ist das Geld von Christian, dass du dir leihen wolltest, ich soll es dir geben”. Dies kann der Bote dann später vor Gericht so bezeugen.

Oder man übergibt das Geld vor einem Zeugen und sagt bei der Übergabe vor diesem Zeugen deutlich, dass es ein Darlehen (oder “geliehen”) ist.

Bei beiden Varianten sollte man darauf achten, dass der Zeuge das Geld vorher selbst zählt.

Es kann sich anbieten, danach den Zeugen ein Schreiben aufsetzen und unterzeichnen zu lassen, der die Ereignisse festhält.

Beispielsweise:

“Am 14.04.08 hat Christian in meiner Anwesenheit 5.000 € an Karl übergeben. Diesen Betrag hat er mich zählen und in einen Briefumschlag stecken lassen, den er dann an Karl mit den Worten “Das Geld, das ich dir leihen sollte” übergeben hat. Karl hat das Geld nachgezählt und eingesteckt. Datum, Unterschrift”

Bei einer späteren Zeugenvernehmung kann man dann, falls das Gedächtnis nachgelassen hat, dieses Schreiben als Erinnerungshilfe und zur Unterstützung rausholen.
5. Fälligkeit

Ist kein besonderes Fälligkeitsdatum für die Rückzahlung vereinbart sollte man (ggfs nach Sicherung der Beweise) das Darlehen noch kündigen. Dies sieht § 488 III BGB vor.

§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

(…)
(3) Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. (…)

Dies sollte schriftlich geschehen, damit auch hier ein gewisser Beweis geschaffen ist. Wenn andere Kündigungsfristen vereinbart worden sind, sind diese zu beachten.
Josua996 is offline  
Old 01/05/2012, 18:57   #6 Trade Status: Unverified(?)
 
Lenq's Avatar
 
elite*gold: 14
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Wenn ihr einen vertrag macht , ja. Und man muss natürlich vorher sagen mit den Zinsen (sonst is es ja nicht fair XD) - dann gehts auch so.
Also eigentlich ist es fair.
Lenq is offline  
Old 01/05/2012, 19:00   #7 Trade Status: Unverified(?)
 
tolio's Avatar
 
elite*gold: 2932
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hier bgb


Quote:
§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.
(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.
tolio is offline  
Old 01/05/2012, 19:01   #8 Trade Status: Unverified(?)
 
OX | y3's Avatar
 
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Quote:
§ 288
Verzugszinsen

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
quelle:
OX | y3 is offline  
Old 01/05/2012, 19:03   #9
 
^.electric.^'s Avatar
 
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OX | y3 war schneller als Josua siehe Edit-Zeit deswegen kriegt mer die 5 E*Gold
^.electric.^ is offline  
Old 01/05/2012, 19:06   #10 Trade Status: Unverified(?)



 
Aimless Angel's Avatar
 
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Gut das ihr ihm hier seine Hausaufgaben macht.

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Aimless Angel is offline  
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