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Verbraucherschützer mahnen Blizzard wegen "Diablo III" ab

Discussion on Verbraucherschützer mahnen Blizzard wegen "Diablo III" ab within the Diablo 3 forum part of the MMORPGs category.

Reply
 
Old   #1

 
Wurmi's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Jan 2008
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Verbraucherschützer mahnen Blizzard wegen "Diablo III" ab



Habe ich eben auf Heise gefunden und wollte ich hier mal zur Disskusion stellen :-)

Die sollten gleich wegen unfähiger Suppormittarbeiter abgemahnt werden *gg*

LG
Wurmi is offline  
Old 06/15/2012, 09:14   #2

 
Huibuh2010's Avatar
 
elite*gold: 80
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Posts: 313
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Richtig so, ich will nicht wissen wieviel sich dieses Spiel gekauft haben und über keine Internetverbindung verfügen. Verpackung geöffnet, schon weist dies ein Sachmangel auf und der Verkäufer ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
Huibuh2010 is offline  
Old 06/15/2012, 09:29   #3


 
Mister Joy's Avatar
 
elite*gold: 1545
Join Date: Aug 2009
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Quote:
Originally Posted by Huibuh2010 View Post
Richtig so, ich will nicht wissen wieviel sich dieses Spiel gekauft haben und über keine Internetverbindung verfügen. Verpackung geöffnet, schon weist dies ein Sachmangel auf und der Verkäufer ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
Nope. Dies stimmt so nicht. Das Rückgaberecht erlischt sogesehen sofort(geneugenommen besteht garkeins), wenn man in einem Geschäft kauft, wenn jedoch ein nicht vor Kauf erkennbarer Mangel vorliegt, dann kann man dies sehr wohl reklamieren.

Die Verpackung ist btw völlig unwichtig, aber bei Käufen ist eine Rückgabe in Geschäften ohne einen Mangel eine reine Kulanzsache und kein Recht und weil es eben kein Recht ist, können sie auch über die Verpackung entscheiden, bei einem Mangel können sie dies jedoch nicht.

Das Rückgaberecht, von dem du hier denkst, besteht nur, wenn man etwas kauft und es dir per Versand geschickt wird.

Diese Rückgabe hat jedoch mit einer Reklamation nichts am Hut, denn die 14 tägige Spanne ist beim Rückgaberecht ohne Grund nutzbar, eine Reklamation muss man begründen.
Mister Joy is offline  
Old 06/15/2012, 16:52   #4
 
TheOnlyOne652089's Avatar
 
elite*gold: 50
Join Date: May 2008
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Quote:
Originally Posted by Mister Joy View Post
Nope. Dies stimmt so nicht. Das Rückgaberecht erlischt sogesehen sofort(geneugenommen besteht garkeins), wenn man in einem Geschäft kauft, wenn jedoch ein nicht vor Kauf erkennbarer Mangel vorliegt, dann kann man dies sehr wohl reklamieren.

Die Verpackung ist btw völlig unwichtig, aber bei Käufen ist eine Rückgabe in Geschäften ohne einen Mangel eine reine Kulanzsache und kein Recht und weil es eben kein Recht ist, können sie auch über die Verpackung entscheiden, bei einem Mangel können sie dies jedoch nicht.

Das Rückgaberecht, von dem du hier denkst, besteht nur, wenn man etwas kauft und es dir per Versand geschickt wird.

Diese Rückgabe hat jedoch mit einer Reklamation nichts am Hut, denn die 14 tägige Spanne ist beim Rückgaberecht ohne Grund nutzbar, eine Reklamation muss man begründen.
Software ist da noch einmal ne andere Hausnummer als tatsächliche physische Gegenstände.


Wenn du einen Key genutzt hast um dich irgendwo anzumelden mit deiner Lizenz dann ist das so und da gibts keine Rückgabe.


Das perfide, du kaufst defakto die Lizenz, nicht wirklich das Spiel.

Willst du in den Laden zurück, kannst du natürlich die "Verpackung" zurückgeben, aber die ist einfach 100% wertlos, da der Key verbraucht ist.


Das ist ja der Witz an "online Zwang" ; man verkauft nicht das Spiel, sondern nur den "Service" das Produkt online nutzen zu dürfen (per Lizenz Key).


Es hat sich viel geändert seit der Zeit in der man ein Spiel noch in Händen hielt und tatsächlich mehr oder weniger sein eigen nennen konnte auf dem Rechner.

Wenn du jetzt am Spiel irgendetwas manipulierst, ist das gleich ein Grund für den Entwickler dich vom Service auszuschließen.


So einfach schafft man sich Kontrolle und macht die Spieler vom Service abhängig und zeitgleich unterläuft man einfach bestehende Gesetze die ansonsten für das Produkt gelten würden.


Genauso hat Blizzard ja ihren Sitz extra nicht in der EU, erst recht nicht in Deutschland, damit man sich auch schön aus den lokalen Gesetzen raushalten kann (soweit wie möglich).



Die Art des Software Handels ist schon eine Liga für sich ; die kann man einfach kein Stück mit der physischen Welt vergleichen und wird gesetzlich auch komplett anders verhandelt.
TheOnlyOne652089 is offline  
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