Quote:
Originally Posted by AimHunter
es bleibt dabei das sie eine lücke lassen wenn sie die daten nicht prüfen, ich hab einen anwalt gefragt (in meiner familie) und der meinte es ist ihr problem da sie die daten überprüfen müssen tun sie das nicht ist das ihre schuld, genauso wenn du eine gesetzeslücke findest darfst du sie ausnutzen
|
Wo hat dein Anwalt sein Studium absolviert? In der Rosaroten Zuckerwatte Uni der Phantasie?
Betrug ist betrug und es ist ein RECHTSKRÄFTIGER Vertrag den du beim bestellen/aktivieren der karten eingehst.
Nochmal langsam für beschränkte:
a) Du machst einen Handyvertrag, telefonierst und bekommst dann die Rechnung!
b) Bei Fonic bestellst du die Handykarte, telefonierst und bezahlst dann die Rechnung.
es spielt keine rolle ob du bei a) oder b) nicht zahlst es kommen Rechnungen, Mahnungen, Inkasso, Gerichtsverfahren, Schufa Eintrag und bei b) ggf sogar eine anzeige wegen Betrug / Identitätsdiebstahl auf dich zu.
___________________________________
Tipp am rande:
Dein Anwalt / möchtegern Anwalt soll nochmal ein paar Semester Studieren bevor er falsche aussagen tätigt.
Infos zu Identitätsdiebstahl:
Identitätsdiebstahl: die Rechtslage
Identitätsdiebstahl per se ist in Deutschland nicht als Straftat nach dem Strafgesetzbuch erfasst. Allerdings kann er unter bestimmten Umständen strafrechtlich geahndet werden, etwa als
§ 238 StGB Nachstellung:
Wer einem Opfer unbefugt nachstellt, indem er ”unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen” kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der § 238 StGB ist auch als Stalking-Paragraph bekannt.
§ 276 StGB Urkundenfälschung:
Demnach kann bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr “eine unechte Urkunden herstellt“. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn man im Internet unter falschem Namen handelt.
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung:
Der falschen Verdächtigung macht sich strafbar, wer einen Dritten “öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen“.
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten:
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
MfG .:YzXx:.